Für den Kassenwart

SEPA-Lastschrift im Verein: von der Gläubiger-ID bis zum Einzug

Wer Mitgliedsbeiträge abbucht, braucht vier Dinge: eine Gläubiger-ID, ein Mandat jedes Mitglieds, eine Vorabinformation vor dem Einzug und eine Bank, die die Lastschriften einreicht. Hier steht der Ablauf in der Reihenfolge, in der er im Verein anfällt.

Die Schritte

1. Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen

Die Gläubiger-ID kennzeichnet euren Verein als Zahlungsempfänger. Sie wird von der Deutschen Bundesbank vergeben, nur online über deren Website und ohne Entgelt. Beantragen können sie natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen mit Sitz in Deutschland. Für den Antrag braucht ihr eine E-Mail-Adresse. Schaltet ihn innerhalb von zehn Kalendertagen frei, sonst löscht die Bundesbank die Angaben; danach kommt die Nummer per E-Mail.

Eine deutsche Gläubiger-ID hat 18 Zeichen, zum Beispiel DE98ZZZ09999999999. Den Antrag nimmt die Bundesbank nur über ihre eigene Website an, nicht per Brief, Telefon oder über andere Anbieter.

2. Ein Mandat von jedem Mitglied

Mit dem SEPA-Lastschriftmandat erlaubt das Mitglied dem Verein, abzubuchen, und weist seine Bank an, die Lastschrift einzulösen. Das Mandat enthält Name und Anschrift des Vereins, die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz, Kontoinhaber und IBAN, den Hinweis auf die Erstattung innerhalb von acht Wochen sowie Datum und Unterschrift. Eine Vorlage mit allen Angaben gibt es in unserer Mitgliedsantrag-Vorlage.

Wechselt ein Mitglied die Bank, lasst ihr für das neue Konto ein neues Mandat erteilen. Mandate, die 36 Monate lang nicht genutzt wurden, verfallen.

3. Mandatsreferenz vergeben

Jedes Mandat bekommt eine Referenz, die innerhalb eures Vereins nur einmal vorkommt, mit höchstens 35 Zeichen. Viele Vereine nehmen die Mitgliedsnummer, bei Bankwechsel mit einer laufenden Nummer dahinter, zum Beispiel M0042-2. Das Mitglied erfährt die Referenz spätestens mit der Vorabinformation.

4. Vorabinformation verschicken

Vor dem Einzug teilt ihr jedem Mitglied Betrag und Fälligkeitstag mit, dazu Gläubiger-ID und Mandatsreferenz. Wenn nichts anderes vereinbart ist, muss die Information mindestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit beim Mitglied sein. Eine kürzere Frist könnt ihr vereinbaren, etwa in der Beitragsordnung oder im Antrag.

Bei gleichbleibenden Beiträgen reicht eine Information für mehrere Termine, zum Beispiel: „Der Jahresbeitrag von 60 € wird jeweils am 15. Februar eingezogen.“ Ändert sich der Betrag, informiert ihr erneut.

5. Lastschriften einreichen

Eure Bank braucht eine Inkassovereinbarung für Lastschriften; fragt danach, bevor ihr das erste Mal einzieht. Eingereicht wird über das Online-Banking, eine Banking-Software oder eine Vereinssoftware, die eine SEPA-Datei erzeugt. Reicht die Lastschriften so ein, dass sie zum Fälligkeitstag ankommen; welche Vorlaufzeit eure Bank verlangt, steht in ihren Bedingungen.

6. Rücklastschriften

Ein Mitglied kann eine Lastschrift innerhalb von acht Wochen nach der Belastung ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Gab es kein gültiges Mandat, verlängert sich die Frist auf 13 Monate. Die Gebühr, die eure Bank für eine Rücklastschrift berechnet, steht in eurem Kontomodell. Klärt zurückgegebene Beiträge mit dem Mitglied, bevor ihr erneut abbucht.

Quellen: Deutsche Bundesbank, Verfahren zur Beantragung der Gläubiger-ID (PDF), Deutsche Bundesbank, Hinweis zur Beantragung, European Payments Council, SEPA Direct Debit, § 675x BGB und § 676b BGB (Erstattung). Stand: Oktober 2026. Das ist eine Übersicht, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was memberino dabei übernimmt und was nicht

memberino übernimmt das Einholen der Mandate: Neue Mitglieder erteilen das Mandat im Online-Mitgliedsantrag, die IBAN wird geprüft, und bei deutschen Konten erscheint der Name der Bank. Den Antrag öffnet memberino erst, wenn eure Gläubiger-ID eingetragen ist. Ändert ein Mitglied seine Bankverbindung im Mitgliederbereich, erteilt es dabei ein neues Mandat, und ihr bekommt eine E-Mail.

memberino übernimmt nicht den Einzug selbst: Es erstellt keine SEPA-Datei und verschickt keine Vorabinformation. Ihr exportiert die Mitglieder mit ihren Bankverbindungen als CSV und reicht die Lastschriften über eure Bank oder Banking-Software ein.

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